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Medien-Archiv
Feststellungsbescheid Z499
Deutschland, deine verbotenen Waffen - SPARTANAT
Punkt 6 - Laut Produktbeschreibung ist dieses ungewöhnlich aussehende Objekt ein "Klopfmassage-Stab". Mit "federnden Schlägen“ soll er die Muskulatur lockern und das "Wohlbefinden steigern". Das Bundeskriminalamt schätzte das Gerät aber als Schlagstock
Massagestab wird zu verbotenem Gegenstand nach WaffG - Thomas Penneke